Verletztem Hundehalter wird ärztliche Hilfe verweigert!

Geschrieben am Mai 25th, 2007 in Erlebnisse von Elke Müller

“Im Zeitpunkt meines Eintritts in den ärztlichen Beruf verpflichte ich mich feierlich, mein Leben dem Dienste der Menschheit zu weihen. Ich werde meinen Beruf gewissenhaft und würdig ausüben. Ich gelobe dies feierlich, frei und auf meine Ehre.” Dies sind einige Passagen aus dem Genfer Ärztegelöbnis, welches auch – leicht modifiziert – die Präambel für die Berufsordnungen der deutschen Ärztekammern bildet. Als medizinischer Laie glaubt man, dass es selbstverständlich ist im Notfall ärztliche Hilfe zu bekommen.

Weit gefehlt! Trotz des in obigen Passagen an die heutige Zeit angepassten Hippokratischen Eides, den alle Mediziner ablegen, scheint es für verletzte Menschen keine Hilfe zu geben. Was war passiert? Während des Trainings mit der 5 m Leine hatte der deutsche Schäferhundrüde Arko immer wieder Gelegenheit Holzstücke aus der Wiese zu sammeln. Natürlich lenkte das “Spielzeug” seine Aufmerksamkeit ab. Arko musste also auf seine Stöckchen verzichten. Sein Besitzer nahm ihm einen Stock weg und warf ihn rücklings hinter sich. Der Hund registrierte diese Handlung und schoss los hinter dem Stock her. Der Besitzer sah, was kommen musste. Der Schäferhund rannte in die Leine. Mit beiden Händen in der Schlaufe hielt der Hundehalter fest. Es gab einen Ruck … und schon lag der Mann auf dem Boden.

Der Hund belohnte sich selbst, in dem er das Stöckchen erreichte und freudig darauf herum kaute. Sein Besitzer rappelte sich mühsam vom Boden auf. Ich sah das Blut an der Hand und fragte, ob ihm die Leine durch die Hand gefahren sei, was heftige Abschürfungen ergeben kann. Er wusste es nicht so genau. Dann sahen wir sein unteres Schienbein an. Aus einem Loch schoss stoßweise Blut. “Ach, du meine Güte”, stellten wir schockiert fest. Ich sagte: “Daumen drauf, wir holen Verbandszeug und machen einen Druckverband.” Gesagt getan. Während seine Frau ihn versorgte, rief ich mobil die am nächsten gelegene Arztpraxis an und meldete eine Notversorgung an.

“Das ist ein Arbeitsunfall”, meinte die Dame am Telefon. “Wieso Arbeitsunfall”, fragte ich verblüfft. “Da müssen sie ins Krankenhaus, aber ich frage den Chef.” Weg war sie. Nach einer Weile: “Der Chef sagt, dass müsse genäht werden, der Patient muss ins Krankenhaus”, lehnte sie den Verletzten ab. “Aber, hier schießt das Blut, das Krankenhaus ist zu weit weg. Hier muss sofort ein Arzt her”, reagierte ich. “Ja, dann fahren sie ins Krankenhaus.” Perplex drückte ich die rote Taste des Handys. Nächste Arztpraxis. “Ich schicke ihnen gleich einen Mann mit einer Verletzung, die notversorgt werden muss”, hoffte ich inständig für den Verletzten. “Da müssen sie ins Krankenhaus”, war die Antwort der nächsten Dame am Telefon. “Das dauert zu lang, er braucht jetzt gleich Hilfe”, wurde ich langsam ärgerlich. “Das muss bestimmt genäht werden, da muss er ins Krankenhaus”, reagierte sie genervt. “Das ist zu weit weg, wir fahren jetzt zu ihnen”, bestimmte ich. “Aber es ist Mittwoch”, sagte sie. “Na und!” “Ja, es ist ja keiner mehr da.” Ich war noch etwas perplexer. Der dritte Anruf bescherte mir: “Da fahren sie gleich ins Krankenhaus.”

Scheint ein Standardsatz bei Ärzten zu sein, die die Versorgung eines Verletzten verweigern. Vielleicht wissen das die Ärzte aber gar nicht, sondern die Damen am Telefon halten ihnen nur weiteren “Ärger” vom Leib. Auch das Ehepaar war genervt von so viel Ablehnung. Sie wollten hier auch nicht mehr ins Krankenhaus. Meine Bemühungen sie schnell zu einem Arzt in der Nähe zu bringen verliefen im Sande. Voller Frustration fuhren sie nach Hause.

Da frage ich mich, ob der hippokratische Eid so ausgelegt werden kann, wie ein Arzt es für richtig hält. Oder ist so ein Eid nur eine Farce? Ich hoffe sehr für die Ärzte und die Damen am Telefon, wenn sie einmal in Not sind, dass man ihnen nicht auch die Hilfe verweigert. Für mich ist klar, dass ich mich bestimmt nicht in diese ärztliche Obhut begeben werde, nicht mal im Notfall.

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