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Donnerstag, März 8th, 2007 um 13:34 Uhr
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am Februar 2nd, 2008 um 08:25
nur mal ein Kommentar zu der Frau, deren Hund am Stachel hochgezogen wurde…
es hört sich sehr einfach an, “wo bleibt die Strafanzeige..” nur… 1. hier steht eventuell Aussage gegen Aussage… 2. Korrigiert mich, falls ich unrecht habe: 2. im Tierschutztgesetzt sind diese “Erziehungsmaßnahmen” immer noch recht schwammig formuliert… 3. ändere ich damit wirklich etwas, oder habe ich nicht mehr Möglichkeiten, wenn ich anderes vorlebe, und versuche vor Ort zu ändern?… liebe Grüße karin
am Februar 4th, 2008 um 13:47
Hallo Karin,
die Strafanzeige scheiterte daran, dass die Schwester derjenigen Teilnehmerin dort gerade angefangen hat zu arbeiten und sie ihr da keine “Steine” in den Weg legen wollte. Mit “Aussage gegen Aussage” hast Du recht, ein Gericht lässt da meistens die Finger davon und stellt die Sache ein. Leider ist das Stachelhalsband im Gegensatz zum stromeinwirkenden Gerät nicht verboten. Aber auch für das Stachelhalsband gibt es inzwischen sog. Überzieher, damit man es nicht “so sieht”!!! Aus meiner Praxis heraus, ändere ich sehr viel mehr über Öffentlichkeitsarbeit, Veranschaulichung und Vorleben.
Lieben Gruß
Elke