Dänemark erteilt 13 Hunderassen das Totalverbot
Nachdem die dänische Regierung folgende Hunderassen als gefährlich einstuft, verbietet sie ab 1. Juli 2010 die Zucht, das Halten und die Einfuhr von
Pitbull Terrier
Tosa Inu
Amerikanischer Staffordshire Terrier
Fila Brasileiro
Dogo Argentino
Boerboel
Kangal
Zentralasiatischer Ovtcharka
Kaukasischer Ovtcharka
Südrussischer Ovtcharka
Tornjak
Sarplaninac,
wenn diese nach dem 17. März 2010 angeschafft worden sind. Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Wurden die Hunde vor dem Stichtag 17.3.2010 angeschafft, so sind diese in der Öffentlichkeit mit Maulkorb und an einer 2 m-Leine zu führen. Der Halter ist verpflichtet die Rasse oder den Typ nachzuweisen sowie den Zeitpunkt der Anschaffung.
Die dänische Regierung führt Beobachtungslisten für weitere Hunderassen. Sollten auch diese vermehrt auffällig in Erscheinung treten, droht auch diesen die Aufnahme in die neue Rasseliste.
Diese Regelung gilt auch für Touristen, die ihre Hunde nach Dänemark einführen. Außerdem weist die Dänische Botschaft in Berlin darauf hin, dass in Dänemark Hunde vom 1. April bis zum 30. September an Stränden an der Leine zu führen sind. In den Wäldern besteht ganzjährig Leinenpflicht. Freilauf für Hunde ist in den extra dafür vorgesehenen, eingezäunten Hundewäldern erlaubt.





