“Meine Hündin lasse ich sterilisieren”, meinte dieser Tage eine Hundehalterin zu anderen Hundehaltern meiner Kundengruppe. “Ist das nicht eine Kastration?”, fragte eine andere. Alle Augenpaare richteten sich fragend auf mich. Da wären wir wieder mal bei dem nach wie vor heiß disktutiertem Thema: Kastration oder Sterilisation?
Manche Hundebesitzer glauben, dass eine Kastration nur Rüden betrifft und Hündinnen sterilisiert werden. Das stimmt so nicht. Eine Sterilisation ist die Durchtrennung der Eileiter bei der Hündin. Damit wird die Hündin unfruchtbar, aber die Läufigkeit – also das Bluten – bleibt und demnach auch das Interesse der Rüden an der Hündin.
Eine Kastration bedeutet bei der Hündin die Entfernung der Eierstöcke bis zur Entfernung der Gebärmutter. Die Hündin ist damit unfruchtbar und wird auch nicht mehr läufig. Ein Vorteil dabei ist, dass hormonell bedingte Erkrankungen beeinflusst werden können. Der Nachteil ist der extreme Eingriff in den Hormonhaushalt der Hündin, mögliche Verhaltensänderungen, Fellveränderungen (Babyfell!) und Inkontinenz.
Für den Rüden bedeutet die Sterilisation das Abbinden der Samenleiter. Damit wird verhindert, dass Spermien über den Samenleiter in den Penis und damit während des Ejakulierens in die Gebärmutter der Hündin kommen können. Bei der Kastration des Rüden werden die Hoden entfernt. Auch das Kastrieren beim Rüden ist ein Eingriff in seinen Hormonhaushalt.
Grundsätzlich steht zunächst fest: Eine Kastration fällt unter das Amputationsgesetz und ist nach unserem Tierschutzgesetz schlichtweg verboten. Bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes im Jahre 2000 wurde die Möglichkeit eingeräumt, Hunde dann kastrieren zu lassen, wenn es die weitere Nutzung des Tieres erforderlich macht. Dieser Passus des Tierschutzgesetzes (§ 6 TSchG) war zunächst für Nutztiere gedacht. Hundehalter und Tierärzte können sich nunmehr auf die Ausschlussklausel beziehen, um eine Amputation zur Verhinderung der Fortpflanzung durchführen zu können. Doch ist dieses Argument nach wie vor strittig, denn die Amputation von Organen ist dem verbotenen Kupieren von Ohren und Ruten gleichzusetzen.
Siehe auch Kastration beim Hund von Dr. Gabriele Niepel (Bielefelder Kastrationsstudie), Kosmos-Verlag.